STRAFRECHT Zivilrecht
Wird Ihr Kind einer Straftat beschuldigt? Als Anwalt für Strafrecht in Berlin, Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht vertrete ich Ihr Kind gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Jugendgerichten. Sie erreichen mich hier.
Die Möglichkeiten eines Rechtsanwaltes positiv auf ein Verfahren im Jugendstrafrecht einzuwirken sind erheblich größer als im Erwachsenenstrafrecht. Da sich ein junger Straftäter zu diesem Zeitpunkt noch relativ am Anfang seines Lebens befindet, sollte er sich seine Zukunft nicht verbauen, sondern sich im Zweifelsfall dringend von einem Anwalt beraten und gegebenenfalls vertreten lassen.
Während im Erwachsenenstrafrecht der Gedanke der Strafe, der General- und Spezialprävention vorherrschend ist, so ist es im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke.
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht geht der Gesetzgeber im Jugendstrafrecht davon aus, dass sich ein jugendlicher Straftäter noch in der Entwicklungsphase seiner Persönlichkeit befindet und nimmt daher in einem gewissen Umfang Rücksicht auf diesen Menschen. Ein junger Straftäter soll in erster Linie nicht bestraft werden, sondern ihm soll das von ihm verübte Unrecht verdeutlicht und er in seiner Erziehung gelenkt werden. Hierzu stehen dem Jugendrichter unterschiedliche Mittel zur Verfügung, wie zum Beispiel bestimmte Auflagen oder Weisungen (Ableisten von Sozialstunden, Weisung bestimmte Orte zu meiden, Verpflichtung zu einem Antiaggressionstrainig...), die der Jugendliche befolgen muß und deren Nichtbefolgung wiederum sanktioniert wird.
Wird der Jugendlich erneut straffällig oder auch erstmals, aber dafür in einem besonders schweren Fall, so kann das Jugendgericht, gegen den Jugendlichen einen Arrest bis zu vier Wochen als letzte erzieherische Maßnahme verhängen.
Läßt sich ein junger Straftäter auch von einem Arrest nicht von weiteren Straftaten abhalten, so geht die gesetzlich Wertung vom Erziehungsgedanken zur Bestrafung über, sodass gegen den Jugendlichen bei vorliegen schädlicher Neigungen eine Jugend- bzw. Freiheitsstrafe verhängt wird, welche im Jugendgefängnis verbüßt werden muß.
Die Verhängung einer Jugendstrafe muß nicht zwingend als letztes Mittel eingesetzt werden, sondern kann abhängig von der schwere der Tat auch bei einem Ersttäter verhängt werden, wenn bei Ihm schädliche Neigungen festgestellt werden.
Der Anwalt im Jugendstrafrecht hat also eine vermittelnde Rolle. Einerseit soll er einen Schuldspruch verhindern, andererseits Einfluß auf die Verhängung sinnvoller erzieherischer Maßnahmen nehmen.