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"Das Zusammenleben der Menschen bedarf einer Ordnung. Die vielfältigen zwischenmenschlichen Beziehungen machen soziale Spielregeln erforderlich, nach denen der einzelne sein Verhalten einrichten soll. Diese Verhaltensvorschriften bestehen aus Geboten und Verboten und ergeben sich aus geschriebenen und ungeschriebenen Regeln. Jede Ordnung ist aber nur dann Recht, wenn sie sich am Gedanken der Gerechtigkeit orientiert."

Der vorgenannte Grundgedanke von Recht und Gerechtigkeit prägt im optimalen Fall das gesamte Rechtssystem. Ob es nun das Strafrecht, das Strafprozessrecht, das Zivilrecht oder das öffentliche Recht ist, ein Rechtssystem sollte sich stets am Gedanken der Gerechtigkeit orientieren. Was jedoch gerecht ist, wird von Mensch zu Mensch unterschiedlich empfunden und bewegt sich auf der moralischen Ebene.

Das Strafrecht befasst sich mit der Missachtung von gesetzlichen Verboten durch ein menschliches Verhalten und sanktioniert diese Missachtung mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug. Während im Erwachsenenstrafrecht der Gedanke der Strafe, der General- und Spezialprävention vorherrschend ist, so ist es im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke. Ob es nun um Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht geht, beiden Gebieten ist jedoch der Resozialisierungsgedanke gemein.

Im Gegensatz zum Strafrecht geht es im Zivilrecht meist um Schuldverhältnisse und deren Entstehung. Dabei meint der Begriff Schuld im Zivilrecht nicht dasselbe wie im Strafrecht. Es geht vielmehr um Verpflichtungen. Weil zwei Vertragspartner einen Vertrag geschlossen haben, sind sie verpflichtet, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Das Rechtssystem ist zwar komplex, aber in vielen Teilen auch logisch. Schwierig ist zumeist die Durchsetzung des Rechts. Das wiederum ist eine Frage des Prozessrechts. Dabei zeigt sich, dass Recht und Gerechtigkeit häufig auch zwei getrennte Wege gehen. Wenn der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch hat und beide um diesen Anspruch wissen, der Beklagte diesen Anspruch im Prozeß aber einfach bestreitet, so hat der Kläger die Voraussetzungen seines Anspruches zu beweisen. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, so wird er, obwohl Kläger und Beklagter um den Anspruch wissen, den Prozess verlieren.

Geht es nicht um Existenz bedrohende Geldbeträge, so wird man sich mit einer solchen Niederlage wohl abfinden müssen. Schwieriger ist es jedoch, wenn es, wie im Strafprozess um die Freiheit des Angeklagten geht, der zu Unrecht angeklagt und womöglich auch verurteilt wird. Auch wenn der Justizirrtum aufgedeckt werden sollte, der zu Unrecht Verurteilte rehabilitiert wird und eine "Entschädigung" in Geld erhält, so wird diese mit Sicherheit niemals eine wirkliche Wiedergutmachung sein können. Letztendlich dürfte klar sein, dass auf den ersten Blick ein solches Unrecht kaum wiedergutzumachen ist. Hier stellt sich aber die Frage, ob wirklich ein Unrecht geschehen ist oder nur eine Ungerechtigkeit. Für den Betroffenen dürfte dies jedoch ohne Bedeutung sein.

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