Deutsch | Polnisch

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
- Kanzlei für Strafrecht und Zivilrecht -
Bundesweite Vertretung

Startseite-KanzleiStrafrecht-ZivilrechtAktuelles - Anwalt Strafrecht Berlin - ZivilrechtAnwaltskosten Strafrecht - Prozeßkostenhilfe - ZivilrechtKontakt-AnwaltAnwaltsprofil

Haftprüfung / Haftbeschwerde - Anwalt für Strafrecht

Wurde gegen Sie ein Haftbefehl erlassen?

Wurde ein Verwandter oder Bekannter von Ihnen verhaftet und sitzt seit dem in Untersuchungshaft? Sie wollen helfen, wissen aber nicht wie?

Als Anwalt für Strafrecht aus Berlin berate ich Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten, wie man Ihrem Verwandten oder Bekannten am besten helfen kann.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen schnellen Termin: 030 - 80 96 26 31.

Gegen die Untersuchungshaft kann beim zuständigen Richter zunächst ein Antrag auf Haftprüfung vom Inhaftierten oder dessen Verteidiger gestellt werden.

Wird kein Antrag auf Haftprüfung gestellt, so erfolgt diese von Amts wegen, wenn die Untersuchungshaft bereits drei Monate dauert, der Inhaftierte noch keine Haftprüfung beantragt, keine Haftbeschwerde eingelegt und noch keinen Verteidiger hat.

Anstelle der meist mündlichen und somit günstigeren Haftprüfung kann der Betroffene auch schriftlich eine Haftbeschwerde gegen die Untersuchungshaft einlegen.

Da eine Haftprüfung zwar immer wieder beantragt werden kann, sie aber nur in bestimmten Zeiträumen durchgeführt werden muß, sollten Sie das Vorgehen mit Ihrem Anwalt vorher besprechen.

Als Anwalt für Strafrecht beantrage ich für Sie eine Haftprüfung. Es gibt nun einen Trick, damit Sie einen Haftprüfungstermin nicht sinnlos in Sand setzen.

Sollte sich im Laufe des Haftprüfungstermins herauskristallisieren, dass der Termin erfolglos verlaufen wird, so solllte der Antrag auf Haftprüfung wieder zurückgezogen werden. Dann kann dieser Termin als eine Art "Besprechungstermin" gewertet werden und Ihnen steht wieder die Möglichkeit einer zeitnahen Haftprüfung offen. Wird der Haftbefehl nicht aufgehoben, so kann noch eine Außervollzugsetzung beantragt werden.

 

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030 - 80 96 26 31

 

 

 

 

 

 

 

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Copyright:
Suchbegriffe: Anwalt für Strafrecht in Berlin, Anwalt für Haftbefehlt, Anwalt haftbefehl Berlin, Haftbefehl, Anwalt, Untersuchungshaft, U-Haft, verhaftet, Anwalt verhaftet berlin, verhaftet wegen Straftat, festgenommen, vorläufig festgenommen, verhaftet Rechtsanwalt berlin, Rechtsanwalt für Haftbefehl, Haftbefehl wurde erlassen, Anwalt für Haftprüfung, Anwalt für Haftbeschwerde, Haftprüfung beantragen, Haftbeschwerde einlegen, Anwalt haftprüfung beantragen, Anwalt Haftbeschwerde einlegen in Berlin, Strafverteidiger, Anwalt für Strafrecht in Berlin