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Strafbefehl - Einspruch - Anwalt für Strafrecht

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen?

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin berate ich Sie, ob und wie Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen können oder sollten.

Hat die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht ermittelt, so reicht sie die Anklgeschrift bei Gericht ein und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens. In einigen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, den öffentlichen Prozeß zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaft beantragt dann den Erlass eines Strafbefehls, der, wenn er erlassen und kein Einspruch eingelegt wird, letztendlich einer Verurteilung gleich kommt. Dieser Weg hat für die Staatsanwaltschaft und für das Gericht den Vorteil, dass man sich ein aufwendiges und kostspieliges Verfahren erspart, für den Angeklagten hingegen, dass er keinen öffentlichen Prozess über sich ergehen lassen muss.

Jedoch birgt dieser Weg für den Angeklagten die Gefahr, dass man zu unrecht oder zu hart bestraft wird.

Als Anwalt für Strafrecht berate ich Sie, wie und ob Sie sich erfolgsversprechend gegen einen Strafbefehl wehren können. Auf keinen Fall sollten Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ins Blaue hinein einlegen, denn dies birgt die Gefahr in sich, dass es anschließend zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen kann, in welcher es schließlich auch zu einer Verböserung des Vorwurfs und der Strafe kommen kann. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, dann bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich zunächst beraten.

Strafbefehl erhalten?
Rufen Sie an, und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 80 96 26 31
Anwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Kononowicz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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